Der Weg eines DDR-Gesetzes

1. Grundsätzliche Entscheidungen werden im Politbüro gefällt ( neue Atomkraftwerke).
2. ZK (Zentralkommite) bestätigt die Entscheidungen des Politbüros.
3. Die unteren Parteiorgane werden lediglich informiert.
4.  Vorgaben des Politbüros müssen als Gesetze formuliert, in der Volkskammer vorgelegt und von dieser bestätigt werden. Die Zustimmung liegt meist bei 100 %.

5. Das zuständige Ministerium setzt unter Leitung des Vorsitzenden des Ministerrates die gesetzlichen Vorgaben um.

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