Die Weimarer Republik; Die Weimarer Verfassung


Die Weimarer Verfassung galt als sehr demokratisch und freiheitlich. In ihr galt das Prinzip der Gewaltenteilung, das Volk hatte über Volksbegehren und Volksentscheid die Möglichkeit in die Gesetzgebung einzugreifen und die allgemeinen Grundrechte (Menschenrechte) waren garantiert. Es gab keine 5%-Klausel, auch kleine Parteien waren im Parlament vertreten.

1.)    Einige Rechte, die für uns heute selbstverständlich sind, wurden damals neu in die Verfassung aufgenommen. Welche waren das?
-gleiche Rechte für Frauen
- Schutz der Jugend
-Anerkennung der Gewerkschaften als Tarifpartner zur Regelung von
  Lohn und Arbeitsbedingungen

- Recht auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit
-Pressefreiheit

2.)    Vergleiche nun die Verfassung der Weimarer Republik mit der Bundesrepublik. Schreibe dazu die einzelnen Verfassungsorgane der Exekutive, Legislative und Judikative in die Tabelle.   
   


3.)    
Eine besondere Stellung in der Weimarer Verfassung hatte der Reichspräsident. Welche Befugnisse und Aufgaben hatte er?  Wie wurde er gewählt?
Er wird vom Volk ( Männer und Frauen über 20 Jahren) für sieben Jahre gewählt.

Er hat den Oberbefehl über die Reichswehr
Bei erheblicher Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung konnte er ohne Zustimmung des Reichstags Notverordnungen erlassen. Zu diesem Zweck durfte er sogar einige Grundrechte  teilweise oder ganz außer Kraft setzen.
ernannte die Reichsregierung und konnte den Reichstag auflösen.


4.)    
Der Artikel 48 der Verfassung gab dem Reichspräsidenten ein „Notverordnungsrecht“. Wann konnte er davon Gebrauch machen? Welche Grundrechte konnte er damit zeitweise außer Kraft setzen?
Bei erheblicher Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann er die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 teilweise oder völlig außer Kraft setzten

 


5.)    Vergleiche beide Verfassungen.  Wie unterscheiden sich die Aufgaben des Präsidenten, des Kanzlers und das Wahlrecht?
Die Abstände der Wahlen sind geringer.
Man darf früher wählen.
Bundeskanzler hatte früher viel mehr Macht:
Heute: Repräsentant
Früher: Mächtigster Mann im Land


 
Warum hat man dies in unserem Grundgesetz wohl anders geregelt?
Damit nicht die ganze Macht bei einer Person liegt da bei einer einzigen Person das Risiko hoch ist dass dieser sie missbraucht.
5% Hürde, früher waren alle Parteien entsprechend ihrem Prozentsatz vertreten
Besonders gefährlich war das Notverordnugsrecht (Artikel 48) in Kombination mit dem Recht den Kanzler aufzulösen (Artikel 25) und dem Recht den Kanzler einzusetzen (Artikel 53) zusätzlich mit dem destruktiven Misstrauensvotum (= die Parteinen dinden keinen Konsens und der Kanzler wird nicht mehr von einer Mehrheit getragen und kann abgesetzt werden)

Gefahr von Machtmissbrauch des Präsidenten = Ersatzkaiser

Heute gibt es das Konstruktive Misstrauensvotum, d.h. wenn ein Kanzler keine Mehrheit mehr hat, muss gleichzeitig ein Neuer, der von einer Mehrheit gestützt wird, gewählt werden.
Werbung
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren: